Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

Die Testamentsspende

Im Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken: Spenden & Spuren hinterlassen

Selbstverständlich ist die Gestaltung deines Testamentes deine ganz persönliche Angelegenheit. Es gibt eine Menge Möglichkeiten, wie du dein Testament formulieren kannst. Die wichtigste Frage ist für dich sicherlich, wen du in deinem Nachlass bedenken möchtest.

Viele Menschen berücksichtigen, neben der Familie, Freunden und anderen Menschen, auch eine Hilfsorganisation. Entscheidest du dich dafür, die DLRG in deinem Nachlass zu berücksichtigen, hinterlässt du langfristig Spuren – und sorgst für Sicherheit am, im und auf dem Wasser.

Wir sind für dich da und unterstützen dich gerne bei deiner Entscheidung. Du kannst uns jederzeit kontaktieren.

 

Was ist eine Testamentsspende?

Mit einer Testamentsspende bedenkst du im Erbfall eine gemeinnützige Organisation und spendest einen Teilbetrag deines Vermächtnisses. Hältst du in deinem Testament zum Beispiel fest, dass 5 Prozent deines Vermögens an eine bestimmte gemeinnützige Organisation gespendet werden sollen, gehen bei einer Erbschaft von 50.000 Euro 2.500 Euro an deine ausgewählte Organisation.

Alles zur Testamentsspende auf einen Blick

In unserem Erbschaftsratgeber erhältst du Informationen zu allen nötigen Angaben im Testament, zur Erbschaftssteuer und weitere Informationen rund ums Thema Erbschaft und Testamentsspende.
Lade dir den Ratgeber kostenfrei herunter – und entscheide, ob die Testamentsspende das Richtige für dich ist.

Erbschaftsratgeber kostenlos downloaden

Deinen letzten Willen bestimmen

Warum ist ein Testament wichtig?

Nur mit einem Testament kannst du bestimmen, was nach deinem Tod mit deinem Erbe geschehen soll und hast Gewissheit, dass dein letzter Wille erfüllt wird. Ohne Testament entscheidest nicht du, sondern das Gesetz darüber, was mit deinem Nachlass geschieht. Die Entscheidung für ein Testament ist damit eine die Entscheidung für einen selbstbestimmten Nachlass.

Die Entscheidung über deinen Nachlass solltest du frühzeitig und bei klarem Verstand treffen.

Die gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn ich kein Testament anfertige?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nach deinem Tod deine „Blutsverwandten“ und dein Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner. Auch nichteheliche Kinder und adoptierte Kinder zählen zu den gesetzlichen Erben.

Solltest du kein Testament angefertigt haben, so erbt dein Ehepartner die eine Hälfte (50%) des Vermögens und deine Kinder zu gleichen Teilen die zweite Hälfte (25%). Sollte ein Kind bereits verstorben sein, so Erben die Enkel. Falls es so sein sollte, dass keine Kinder existieren, dann erhöht sich das Erbe deines Ehepartners auf drei Viertel (75%). Den Rest erben dann die Verwandten 2. Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Geschwister oder Eltern und danach um deren Kinder. Sollte es keine Angehörigen geben, dann erbt der Staat.

Soll letzteres nicht eintreten, dann ist es wichtig, dass du ein Testament anfertigst. Hier kannst du genau angeben, wer was erbt.

Mit einem Testament entscheiden, wer erbt

Du solltest dich frühzeitig damit auseinandersetzen, ob die gesetzliche Erbfolge das Richtige ist für dich ist, oder ob du lieber nahestehende Personen in dein Erbe aufnehmen möchtest.

Möglicherweise möchtest du ja auch die DLRG, eine gemeinnützige Organisation, in deinem Testament bedenken – und so Spuren hinterlassen. Denn mit jedem Euro hilfst du, Menschleben zu retten und sorgst langfristig für Sicherheit am, im und auf dem Wasser.

Wir unterstützen dich gerne bei allen Fragen bezüglich einer Testamentsspende. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.

Eine Testamentsspende für die DLRG

Warum die DLRG mit einer Testamentsspende unterstützen?


Seit der Gründung im Jahre 1913 und damit seit mehr als 100 Jahren setzen wir von der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.V. (DLRG) uns für die Sicherheit am Wasser sowie die Rettung vor dem Ertrinkungstod ein. Als größte Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt haben wir uns verschiedene Kernaufgaben auf die Fahne geschrieben:

• Aufklärung und Information
• Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie
• Einsatz im Wasserrettungsdienst

All unsere Retter sind ehrenamtlich im Einsatz. Sie bekommen also keinen Lohn für das, was sie leisten. Für ihre tägliche Arbeit sind sie jedoch auf Spenden angewiesen. Denn nur durch Spenden kann die DLRG die Ausrüstung für die Einsätze finanzieren und dafür sorgen, dass alle Retter jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Nur durch Menschen wie dich, die spenden möchten, können wir Leben retten. Jeder Euro hilft dabei.

So hilft deine Testamentsspende


Du hast Fragen zur Testamentsspende? Dann nimm einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen dir gerne weiter.

Übrigens: Gemeinnützige Organisationen wie die DLRG sind von der Erbschaftssteuer befreit, d.h. jeder Euro kommt auch wirklich an!

Fragen und Antworten rund um die Testamentsspende an die DLRG

Um die DLRG mit einer Spende zu unterstützen, musst du ein Testament verfassen. Ein Testament kannst du entweder handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen. Eine neue genaue Anleitung findest du in unserem Erbschaftsratgeber.

Wir setzen grundsätzlich alle Spenden dort ein, wo sie am dringendsten benötigt werden. So stellen wir sicher, dass unsere Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer zu jeder Zeit ihrer wichtigen Arbeit nachgehen können.

Möchtest du, dass deine Spende für einen bestimmten Bereich eingesetzt wird, nimm Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Ja, denn jeder Euro hilft, Menschenleben zu retten. Es ist egal, wie hoch deine Testamentsspende ausfällt. Mit jedem Betrag erhöhst du die Sicherheit im, am und auf dem Wasser.

Nein, anders als viele andere Organisationen verzichten wir darauf, einen pauschalen Verwaltungsbetrag von den eingegangenen Spenden abzuziehen. Als gemeinnützige Organisation sind wir außerdem von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt auch wirklich jeder Euro dort an, wo er gebraucht wird.

Nein, die DLRG e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt und muss deshalb keine Erbschaftssteuer zahlen. So kommt das von dir vererbte Vermögen ohne Abzüge unseren Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern und ihrer lebensrettenden Arbeit zugute.

Hast du dein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, werden wir nach der Eröffnung des Testaments darüber benachrichtigt. Gleiches gilt auch für das handschriftliche Testament.

Gerne kannst du uns bereits zu Lebzeiten über deine Testamentsspende informieren.

Möchtest du die DLRG bedenken, gib folgende Adresse an:

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)

Im Niedernfeld 1-3

31542 Bad Nenndorf

Mit deinem Nachlass hilfst du für Sicherheit am, im und auf dem Wasser zu sorgen. Dank unserer zahlreichen Förderer und Fördererinnen können wir Rettungsmaterialien anschaffen, unseren Retternachwuchs ausbilden und unsere ehrenamtlichen Retterinnen und Retter regelmäßig weiterbilden – damit sie Leben retten können.

Unsere wichtigsten Aufgaben sind:

  • Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung
  • Aufklärung über Wassergefahren
  • Wasserrettungsdienst

Jedes Jahr retten wir Hunderte Menschen vor dem Ertrinken. Mit einer Testamentsspende an die DLRG hilfst du, für mehr Sicherheit in unserer Gesellschaft zu sorgen.

Weitere Spendenmöglichkeiten

Gemeinsam Leben retten

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und benötigen Spendengelder, damit wir unsere Arbeit weiterhin professionell ausführen können. Wir arbeiten ehrenamtlich und ausschließlich in unserer Freizeit. Du kannst dich hier über weitere Spendenmöglichkeiten informieren - darunter z.B. die Großspende oder Stiftungen.

Mehr dazu

Allgemeine Fragen und Antworten rund um das Testament und die Testamentsspende

Im Testament können sowohl Erben eingesetzt werden, als auch einzelne Vermächtnisnehmende benannt werden. Der Hauptunterschied liegt dabei im Umfang des Nachlasses:

  1. Erbschaft: Als Erbschaft wird im deutschen Erbschaftsrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person bezeichnet. Der Erbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft ist Rechtsnachfolger des Erblassers. Erben müssen die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers einstehen, sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen.  
  2. Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils im Todesfall. Beim Vermächtnis ist also klar definiert, welche Gegenstände oder finanzielle Zuwendungen dem Vermächtnisnehmenden übertragen werden.

Ein weiterer Unterschied: Das Vermächtnis muss gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Ist im Testament nicht festgelegt, wann das Vermächtnis herausgegeben werden soll, bestimmt der Erbe beziehungsweise die Erbengemeinschaft, wann es herausgegeben wird.

Gut zu wissen: Auch ein Erbe kann ein zusätzliches Vermächtnis erhalten. So kann die geliebte Uhr zum Beispiel einem Erben hinterlassen werden.

Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten:

  1. Du verfasst es eigenhändig handschriftlich.
  2. Du verfasst es mithilfe eines Notars.

 

Das eigenhändig verfasste Testament

Das handschriftliche Testament ist die einfachste und gängigste Art. Es hat den Vorteil, dass du es ohne Aufwand und Kosten jederzeit ändern oder ergänzen kannst. Damit es Gültigkeit besitzt, muss es vollständig handschriftlich verfasst werden und in Form sowie Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  1. Die Überschrift „Mein Testament“ macht auf den ersten Blick deutlich, worum es sich handelt.
  2. Auf dem Testament musst du auch das Datum und den Ort angeben, an dem du das Testament verfasst hast.
  3. Die Unterschrift muss aus deinem vollen Vor- und Nachnamen bestehen. Sie schließt das Testament ab.

Ganz wichtig: Achte darauf, deinen letzten Willen klar und eindeutig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein Formulierungsbeispiel:

Mein Testament

Ich, Manfred Mustermann, geb. am 20.10.41 wohnhaft Hauptstr. 12 in 12345 Musterhausen bestimme:

  1. Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit vollständig auf.
  2. Als Erben setze ich zu gleichen Teilen ein: Meinen Neffen (Name, Adresse), meine Nachbarin (Name, Adresse), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (Adresse).

Manfred Mustermann,

Musterstadt, Datum

 

Das notarielle Testament

Möchtest du sichergehen, dass dein Testament eindeutig und rechtsgültig ist, solltest du einen Notar in Anspruch nehmen. Bei einem notariellen Testament sind Gebühren zu entrichten, die sich nach dem Wert deines Vermögens richten. Ein solches Testament wird anschließend beim örtlichen Amtsgericht verwahrt. Dort wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer erhoben.

Es gibt keine Vorschrift, wo du dein Testament aufbewahren musst. Achte darauf, dein Testament an einem sicheren Ort aufzubewahren, an dem es jemand finden kann. Informiere eine vertrauenswürdige Person über den Aufenthaltsort deines Testaments.

Um dein Testament vor Verlust oder Fälschung zu schützen, kannst du es auch beim Nachlassgericht aufbewahren lassen. So gehst du sicher, dass dein Testament auf jeden Fall gefunden wird.

Achte darauf, dein Anliegen konkret zu formulieren. Vermeide in deinem Testament daher unkonkrete Formulieren wie „Mein Geld soll einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen.“. Formuliere stattdessen klar und deutlich, zum Beispiel: „20 Prozent meines Vermögens sollen der DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. zugutekommen“.

Das Testament muss außerdem vollständig handschriftlich verfasst werden, wenn es ohne einen Notar aufgesetzt wird.

Ja, du kannst dein Testament jederzeit ändern und neu verfassen. Was genau du bei einer Änderung beachten solltest, erfährst du im Erbschaftsratgeber der DLRG.

Ja, viele Menschen bestimmen in ihrem Testament ihre Angehörigen als Erben und vermachen der gemeinnützigen Organisation einen Teil des Vermächtnisses.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufige Beweggründe sind:

  • Die Person möchte etwas zurückgeben.
  • Die Person möchte ein Zeichen setzen und etwas Bleibendes hinterlassen.
  • Die Person hat keine Angehörigen oder die Angehörigen sind bereits versorgt.

Ansprechpartnerin Fördern, Stiften und Vererben

Bettina Müller

Für alle Fragen oder Anmerkungen zu den Themen
Fördern, Stiften und Vererben stehe ich gern zur Verfügung.

Unter der folgenden Durchwahl bin ich zu erreichen: 

Tel.: +49 (5723) 955-444

oder schreib mir eine E-Mail an foerdern-stiften-vererben@dlrg.de.

Ganz einfach - mit wenigen Klicks Leben retten!

Einfach spenden

Wir finden, dass ein Menschenleben nicht mit Geld aufzuwiegen ist, trotzdem brauchen wir es, um spezielle Ausrüstung, Boote und Grund- und Weiterbildung unserer Retter zu finanzieren. Ob in regelmäßigen Intervallen oder einmalig, deine Spende zählt und macht dich zu unserem Helden.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.