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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Eine Stiftung verfolgt mit Hilfe des Vermögens eines Stifters einen bestimmten, langfristigen Zweck. Sie wird meist ins Leben gerufen, wenn ein Stifter sein Engagement für eine von ihm als wichtig angesehene Sache gesichert wissen will.
Stiftungen können zu Lebzeiten gegründet oder es kann verfügt werden, dass nach dem eigenen Ableben eine Stiftung gegründet wird. Ähnlich wie bei einer Schenkung oder Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation ergeben sich auch hier steuerliche Vorteile.
Im Jahr 2006 hat die DLRG die rechtskräftige "DLRG-Stiftung für Wassersicherheit" eingerichtet. Ziel ist es vor allem, langfristig Mittel zu generieren, die die satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben der humanitären Organisation auch in Zukunft unterstützen.
Der Bedarf an geeigneten Wachstationen, Booten und Einsatzgeräten ist groß - überall in Deutschland. Um auf engagierte Retter bauen zu können, investieren wir in die Aus- und Fortbildung unserer ehrenamtlichen Helfer, Ausbilder und Führungskräfte.
Während ein Vermächtnis oder Erbe vorrangig in unser Stiftungskapital einfließt, kannst du mit der Einrichtung einer Treuhand- oder Zustiftung individuell und nachhaltig bestimmen, welche Aufgaben der DLRG du dauerhaft unterstützen möchtest.
Für alle Fragen oder Anmerkungen zu den Themen
Fördern, Stiften und Vererben stehe ich gern zur Verfügung.
Unter der folgenden Durchwahl bin ich zu erreichen:
Tel.: +49 (5723) 955-444
oder schreib mir eine E-Mail an foerdern-stiften-vererben@dlrg.de.
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